der Technik verpflichtet

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Kontrolle freiverlegter Gasleitungen auf Werksgeländen und in industriellen Anlagen

freiverlegte leitungen Zahlreiche Industrie- und Gewerbeunternehmen werden mit Erdgas aus dem öffentlichen Netz versorgt. Im Unterschied zu privaten Haushalten betreiben sie auf ihrem Gelände umfangreiche eigene Leitungsnetze bzw. Erdgasanlagen.

Die Betreiber bzw. Nutzer dieser erd- oder freiverlegten Gasleitungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen. Mit den Regelwerken G 614-1 und G 614-2 des DVGW (Deutscher Verein der Gas- und Wasserfachleute e. V.) tritt insbesondere ein neues Klassifizierungs- und Bewertungsschema von Leckagen und Mängeln in Kraft.

Im Gegensatz zu privaten Gas-Hausanschlüssen werden Erdgasanlagen und Erdgasleitungen auf Werks- oder Betriebsgelände, sofern sie über das öffentliche Gasnetz versorgt werden, als Energieanlagen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 3, Nr. 15 EnWG) behandelt. Damit unterliegen sie bereits seit einigen Jahren den gleichen technischen Regeln und Sicherheitsauflagen wie die Netze der Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber. Das Technische Regelwerk des DVGW, als allgemein anerkannte Regel der Technik, ist von den Betreibern zu beachten (§ 49, Abs. 2 EnWG).

Aus dieser Einordnung resultieren für Industrie- und Gewerbeunternehmen besondere Aufgaben und Pflichten. Zahlreichen Industrie- und Gewerbekunden ist jedoch nicht bekannt, dass für die auf ihrem Werksgelände verlegten Erdgasleitungsanlagen, die Vorschriften und Anforderungen des Energiewirtschaftsrechts gelten. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Gasversorgung oder Gasverteilung nicht zum Kerngeschäft des jeweiligen Unternehmens gehört.

Prüfung nach G 614, Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände (Industrieprüfung)

  • Die Überprüfung der Brenngas-Leitungen erfolgt generell ohne Unterbrechung des Betriebes
  • Überprüfungszyklen entsprechend Leckstellenanzahl, siehe G 614-2
  • Dichtheit der lösbaren, nicht lösbaren Verbindungen
  • Zustand der Befestigungen, des Korrosionsschutzes, die farbliche Kennzeichnung Funktionsfähigkeit
    und Zugänglichkeit der Armaturen und sonstiger Rohrleitungsteile
  • Kontrolle der gasdichten Verwahrung von Rohrendverschlüssen
  • Kontrolle der Wand- und Deckendurchführung
  • Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit

Überprüfungszeitraum entsprechen TRGI

Die TRGI (G 600) gilt für Gasinstallationen in Gebäuden mit Betriebsdrücken bis 1 bar mit häuslicher oder vergleichbarer Nutzung

  • Jährliche Sichtkontrolle, besonders auf Gasgeruch achten
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre


Hierzu können folgende Gaspürgeräte und Gasmessgeräte von Schütz Messtechnik eingesetzt werden.

Gasmessgeraet GMS 4000 Gasmessgeraet GM 5 Gasmessgeraet GM 3100
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