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Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit von Biogasanlagen

Biogasanlage Prüfung In dem vom BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) erstellten Regelwerk, TRAS 120 (Die Technische Regel für Anlagensicherheit "Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen") werden die immissionsschutzrechtliche Belange von Biogasanlagen und derne Überprüfung geregelt.

Die von der Baden-Württembergischen Gewerbeaufsicht in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt großangelegte Überwachungsaktion von Biogasanlagen, förderte erhebliche sicherheits- und umwelttechnische Defizite zutage. So waren bei fast jeder zweiten Anlage Mängel festzustellen. Aufgrund des hohen Risiko- und Gefahrenpotenzials werden Anlagenbetreiber in der Zukunft mit engmaschigeren Überwachungen rechnen müssen. Die komplexen, technischen und rechtlichen Anforderungen veranlassen Landwirte, auf fachkundige Unterstützung zurückgreifen, wollen sie den rechtssicheren Betrieb Ihrer Anlage gewährleisten. Darüber hinaus können wirtschaftliche Verluste durch ausströmende Gasmengen vermieden werden.

Wie beim Erdgas ist auch beim Biogas Methan (CH4) der chemische Hauptbestandteil. Dieser Kohlenwasserstoff ist hochentzündlich und wird als explosionsgefährdend eingestuft.

Seit April 2015 ist die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 in Kraft, welche die „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ regelt. Sie besagt unter anderem, dass für den Betrieb einer Biogasanlage eine „verantwortliche“ Person sowie eine Stellvertretung eingesetzt sein muss. Das kann der Betreiber oder eine Person aus dem Kreis der Beschäftigten mit gleicher Fachkunde sein.

Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Beschäftigten, auf landwirtschaftlichen Anwesen häufig Familienmitglieder. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung aus Arbeitsunfällen von Mitarbeitern und Familienmitgliedern. Dazu erlassen die Berufsgenossenschaften Vorschriften, die Gesetzescharakter haben. Für den Landwirt gelten darüber hinaus die Betriebssicherheits-, die Arbeitstätten-, die Biostoff- und die Gefahrstoffverordnung.

Prüfung und Instandhaltung der Biogasanlage

Biogasanlage Prüfung Sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb von Biogasanlagen müssen vielfältige rechtliche Regelungen beachtet werden, die den Immissionsschutz, das Kreislaufwirtschaftsrecht, den Explosions- und Gewässerschutz, das Baurecht, die Gefahrstoffverordnung und Produktsicherheitsrecht betreffen.

Danach gelten für Biogasanlagen die gleichen Standards, wie sie im Bereich der kommunalen Gasversorgungsnetze und bei Industrieanlagen schon lange praktiziert werden. Im Schadensfall kann das Abweichen von den anerkannten und bewährten Technischen Regeln erhebliche Nachteile mit sich bringen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Beratung und Unterstützung durch fachkundige Spezialisten hilft dem Anlagenbetreiber seinen Organisationspflichten nachzukommen. Eine entscheidende Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Fachbetriebs sind die Qualifikationskriterien des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches). Der DVGW erteilt Prüfzertifikate sowohl für Fachfirmen als auch für Gasspürer und sorgt damit für Rechtssicherheit, vor allem im Schadensfall.

Bei der Auswahl externer Prüfbetriebe sollten Betreiber möglichst darauf achten, dass die Dienstleister die folgenden Zertifizierungen nachweisen können:

  • DVGW G 468-1 - Prüfzertifikat für Fachfirmen
  • DVGW G 468-2 - Prüfung für Gasspürer
  • DIN ISO EN 9001 - Qualitätsmanagementsystem (gem. DAkkS-Standard)

Dichtigskeitsüberprüfung von Biogasanlagen

Biogasanlage Prüfung Größere Behälter, wie Fermenter oder Nachgärbecken, können mit herkömmlichen Messgeräten nicht zweifelsfrei kontrolliert werden, weshalb bei der Lecksuche auch auf bildgebende Verfahren zurückgegriffen werden muss. Hierzu eignen sich beispielsweise Infrarotkameras, die in der Lage sind Methan (CH4) und flüchtige organische Verbindungen zu bestimmen und die auch in explosionsgefährdeten Bereichen nach ATEX II Standard eingesetzt werden können. Infrarot-Lasergeräte dagegen messen ausschließlich Methan in Entfernungen von 30 bis zu 100m (der Laserstrahl muss dabei über eine Reflexionsfläche zurückgeleitet werden) sowie einem Messbereich von 1 – 50.000 ppm x m.

Erdverlegte Leitungen werden oberirdisch mit der Teppichsonde kontrolliert. Ziel der Messung ist die Lokalisierung von Gaskonzentrationen, entsprechend den DVGW Richtlinien. Wenn man Gaskonzentrationen festgestellt hat, weiss man in der Regel noch nicht, wo genau sich die Leckstelle befindet. Je nach Beschaffenheit des Untergrunds und der Abdichtung der Oberfläche - beispielsweise durch Bitumen - breitet sich das Gas unvorhersehbar im Boden aus und bildet sogar sog. Nester. Daher wird mithilfe von Probebohrungen und Gasanalysen die Leckstelle systematisch eingegrenzt. Die Leckstellen werden nach dem möglichem Gefährdungspotential kategorisiert und es wird ein Instandhaltungs-, Maßnahmen- und Reparaturplan aufgestellt.

Bei freiliegenden Leitungen erfolgt die Dichtigkeitskontrolle mit konventionellen Gasmessgeräten. Bei der Bewertung des Messergebnisses muss allerdings die Art des eingesetzten Spürgeräts berücksichtigt werden. Je nach Beschaffenheit des Geländes werden Spezialsonden verwendet.

Die Klassifizierung der Leckstelle und Bestimmung der weiteren Maßnahmen erfolgt entsprechend der Industriestandards. Eine Verlustbestimmung und Klassifizierung wird entsprechend den DVGW Richtlinien vorgenommen.

Einbau und Überprüfung von Biogas-Warnanlagen

Biogasanlage Prüfung Beim Betreiben von Biogasanlagen sind neben der Prozessoptimierung vor allem der Personenschutz und die Anlagensicherheit von entscheidender Bedeutung. Eine frühzeitige Detektion im Ex-Bereich kann Schäden vorbeugen oder bestehende eindämmen. Da die Hauptgefährdung bei einer Biogasanlage die Explosionsgefahr ist, müssen grundsätzlich die Motorenräume, gemäß den Sicherheitsregeln für Biogasanlagen mit Gaswarnanlagen überwacht werden. Von den zur Überwachung eingesetzten Systemen selbst darf keine Zündgefahr ausgehen.

Biogasanlagen erfordern Sicherheitsvorkehrungen, um die Techniker während der Arbeit zu schützen. Das bei der Zersetzung von organischem Material entstehende Gasgemisch kann giftig sein und den Technikern schaden. Durch das Einsetzen von Gaswarnanlagen und die richtige Platzierung der Sensoren auf einer Biogasanlage werden explosive und toxische Gasgefahren reduziert.

Es ist notwendig, die eingesetzte Systeme regelmässig auf Funktionalität und Zuverlässigkeit prüfen zu lassen. Hierbei wird unter anderem die Ansprechempfindlichkeit und Ansprechzeit, aber auch das sichere Schalten der Relais überprüft. Dies bedeutet, das Einhalten der Vorgaben (94/EG, EN50054, EN50057 und Sicherheitsregeln für Biogasanlagen), ist durch den Betreiber zu gewährleisten.

Um die Sicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, bietet Schütz Messtechnik ein Gasalarmsystem an, das in der gesamten Biogasanlage installiert werden kann.

  • Ihr Planer sucht die passende Anlage aus
  • Schütz richtet die Anlage vorab ein
  • Ihr Elektriker installiert nach unseren Vorgaben
  • Die Anlage wird von uns in Betrieb genommen. Sie erhalten ein Protokoll
  • Wir bieten den Service und die vorgeschriebene, jährliche Prüfung

Die Geräte müssen regelmäßigen Inspektionen, durch geschultes Fachpersonal unterzogen werden. Das Wartungsintervall ist abhängig von den angeschlossenen Messfühlern und ist dem Wartungsaufkleber zu entnehmen. Auf die Messfühler ist dabei Prüfgas aufzugeben. Die zu verwendende Konzentration sollte den Hauptalarm an den Geräten auslösen. Erforderlichenfalls sind die Messfühler bzw. das Auswertgerät nachzukalibrieren. Durch entsprechende Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Umgebung der Geräte stets sauber, zugänglich und einsehbar ist.

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