Betrieb und Instandhaltung gewerblicher und industrieller Erdgasanlagen
Zahlreiche Industrie- und Gewerbeunternehmen werden mit Erdgas aus dem öffentlichen Netz versorgt. Im Unterschied zu privaten Haushalten, betreiben sie auf ihrem Gelände umfangreiche eigene Leitungsnetze bzw. Erdgasanlagen. Die Betreiber bzw. Nutzer dieser erd- oder freiverlegten Gasleitungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen. Mit den Regelwerken G 614-1 und G 614-2 des DVGW tritt insbesondere ein neues Klassifizierungs- und Bewertungsschema von Leckagen und Mängeln in Kraft.
Im Gegensatz zu privaten Gas-Hausanschlüssen werden Erdgasanlagen und Erdgasleitungen auf Werks- oder Betriebsgelände, sofern sie über das öffentliche Gasnetz versorgt werden, als Energieanlagen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 3, Nr. 15 EnWG) behandelt. Damit unterliegen sie bereits seit einigen Jahren den gleichen technischen Regeln und Sicherheitsauflagen wie die Netze der Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber. Das Technische Regelwerk des DVGW, als allgemein anerkannte Regel der Technik, ist von den Betreibern zu beachten (§ 49, Abs. 2 EnWG).
Aus dieser Einordnung resultieren für Industrie- und Gewerbeunternehmen besondere Aufgaben und Pflichten. Zahlreichen Industrie- und Gewerbekunden ist jedoch nicht bekannt, dass für die auf ihrem Werksgelände verlegten Erdgasleitungsanlagen, die Vorschriften und Anforderungen des Energiewirtschaftsrechts gelten. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Gasversorgung oder Gasverteilung nicht zum Kerngeschäft des jeweiligen Unternehmens gehört.
Ein typischer Fall sind beispielsweise Verwaltungsgesellschaften/Holdings von Gewerbeimmobilien/Industrie- und Gewerbeparks, aber auch kleine und mittlere Betriebe, bei unerhebliche Zahl von Unternehmen verfügt trotz entsprechender Vorschrift im DVGW-Regelwerk nicht über Aufzeichnungen des Alters, der Lage und dem Instandhaltungszustand des vorhandenen Gasnetzes.
Dabei bergen gerade betriebliche Gasversorgungseinrichtungen nicht unerhebliche rechtliche Überwachungs- und Wartungsrisiken für den Betreiber. Dies betrifft vor allem ihre Betriebsdauer sowie die höhere Abnutzung durch Beanspruchungen und Gefährdungen in Produktionsgebäuden.
Mit der Novellierung der Regelwerke G 614-1/2 werden die oben angesprochenen Sorgfaltsstandards der Anlagenbetreiber im Hinblick auf ihre Dokumentationspflichten, hinsichtlich des Verlaufs und der Lage von Gasleitungen und Gasanlagen verschärft.
Die aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 1010 hervorgehende Verpflichtung zur technischen Gefahrenvorsorge durch die Eigentümer wird im Regelwerk G 614-2 mit entsprechenden Überwachungspflichten verbunden. Turnusmäßige Überprüfungen der Leitungen auf Dichtheit (präventive Dichtigkeitsprüfung) und die sichere Funktionsweise der einzelnen Komponenten gehören dazu. Welche Anlagenteile von der Verpflichtung zur regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung durch den Anlagenbetreiber betroffen sind, wird im nächsten Abschnitt erläutert.
Rechtliche und sicherheitstechnische Sonderstellung betrieblicher Gasverteilungsnetze
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen sich Betreiber industriell/gewerblich genutzter Gasversorgungsanlagen zu richten haben, sind seit Erscheinen der grundlegenden DVGW Gasinformation Nr. 105 sukzessive erweitert worden. Auf die vom Gesetzgeber vorgesehene rechtliche und sicherheitstechnische Sonderstellung der industriellen und betrieblichen Gasverteilungsnetze hat der DVGW bereits im Jahr 2005 reagiert. Nach der zwischenzeitlich mehrfach aktualisierten Norm, besteht das innerbetriebliche Gasnetz aus:
- der Anschlussleitung an das Netz des Gasversorgers
- den Gasdruckregel- und Messanlagen in der Übernahmestation sowie ggf. weiterer Stationen auf dem Betriebsgelände
- den erd- oder freiverlegten Gasleitungen mit ihren Installationen und Anschlussleitungen in den Betriebsstätten sowie den Hausinstallationsleitungen für Heizung, Warmwasserbereitung, Kochen in Büro- und Sozialgebäuden und den Thermoprozessanalagen bzw. Gasgeräten
Die rechtliche und sicherheitstechnische Verantwortung des Anlagenbetreibers einer industriell/gewerblich genutzten Erdgasanlage beginnt nach dem DVGW-Regelwerk hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet vor der jeweiligen Gasverbrauchseinrichtung. Sie umfasst neben den Gasleitungen alle Armaturen und die zugehörige Geräte-Technik.
Überwachungs- und Prüfpflichten für betriebliche Gasnetzanschlüsse
Die Novellierung bzw. Erweiterung des DVGW-Regelwerks um die Technischen Regeln G 614-1/2 verpflichtet die Betreiber betrieblicher Gasnetze nun zur turnusmäßigen, sicherheitstechnischen Überprüfung ihrer Anlagen.
Dieser Aufwand rechtfertigt sich auch aus wirtschaftlichen Gründen. Der laufende Unterhalt des Leitungsnetzes vermindert die Kosten für Instandhaltung und Wartung, da entstehende Undichtigkeiten zeitnah erkannt und beseitigt werden können und damit Störungen vorgebeugt wird.
Die Wahrnehmung der Prüfungs- und Instandhaltungspflichten durch den Eigentümer beginnt mit der laufenden sorgfältigen Bestandsdokumentation. Hierzu muss das gesamte betriebliche Gasnetz aufgenommen und kartiert werden. Dabei werden sämtliche frei- und erdverlegten Leitungen inkl. Armaturen und Anschlüssen erfasst. Anschließend werden Schnittpunkte und Grenzen definiert (Abgrenzung des Netzes zum Versorger und Verbraucher).
Mit Hilfe der Dokumentation ist eine jährliche Sichtkontrolle durchzuführen. Im Rahmen dieser Sichtkontrolle wird der Gesamtzustand der Anlage in Kombination mit der Dichtheitsprüfung der Leitungen und aller Verbindungen durchgeführt. Die Gesamtanlage bleibt dabei in Betrieb. Diese Kontrolle muss dokumentiert werden.
Für gewerbliche Gasnetze gelten nach den Technischen Regeln G 614-1/2 der DVGW folgende turnusmäßige Überprüfungszeiträume.
Leckstellenhäufigkeit pro 100m | ≥ 0,1 | ≥ 0,5 | ≥ 1 |
---|---|---|---|
Betriebsdruck (bar) | Überprüfungszeitraum in Jahren | ||
≤1 bar | 6 | 4 | 2 |
>1 bis ≤ 5 | 4 | 2 | 1 |
> 5 bis ≤ 16 | 2 | 1 | 0,5 |
>16 | 1 |
Nach der Ortung der Leckstellen werden diese anhand der folgenden Leckklassen bewertet und dokumentiert. Wenn nötig, sind Sofortmaßnahmen einzuleiten, bzw. Instandsetzungsmaßnahmen zu planen.
Überwachung und Prüfung durch zertifizierte Dienstleister
Die Betreiberpflichten für die Eigentümer gewerblicher oder industrieller Gasnetze sind umfangreich. Wie oben beschrieben beginnt dies bereits bei der fachmännischen Dokumentation und Bestandsaufnahme des eigenen Gasnetzes.
Kann der Eigentümer oder Betreiber im Schadensfall nicht nachweisen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorgaben entsprechend betrieben wurde, wird er für den entstandenen Schaden voll in Haftung genommen. Eine sach- und fachgerechte Prüfung durch ein DVGW-zertifiziertes Unternehmen ist nicht nur aus rechtlichen Gründen zu empfehlen. Turnusmäßige Überprüfungen der Gasnetze und Installationen senken auf Dauer die Instandhaltungs- und Wartungskosten der Betreiber.
Service für unsere Industrie- und Gewerbekunden
Als DVGW zertifiziertes Fachunternehmen ist die Schütz GmbH Messtechnik seit mehr als 50 Jahren als Dienstleister in der Rohrnetzkontrolle aktiv. Allein in den vergangenen 20 Jahren haben die Gasspürer des Unternehmens mehr als zehnmal die Erde umrundet. Von den 25 Mitarbeitern wurden dabei 400.000 Kilometer Gasrohrnetz begangen und kontrolliert. Langjährige Erfahrung und die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter gewährleisten unsere
Kompetenz und Sicherheit in der Dienstleistung. Seit vielen Jahren arbeitet das Unternehmen auch hier mit einem Qualitätsmanagementsystem.
Zu den Kunden des Geschäftsbereichs Dienstleistungen zählen neben Energieversorgungsunternehmen auch Industrie- und Gewerbekunden jeglicher Größe. Im Rahmen der Rohrnetzkontrolle nach den oben beschriebenen DVGW Regeln G 614 1/2 werden folgende Services angeboten:
- Analyse des bestehenden Gasnetzes nach DVGW-Arbeitblatt G 1010
- Beratung bei der Optimierung
- Erstellung von Werksplänen (auch digital) bzw. die Fortführung/Ergänzung bestehender Pläne. Vergleich der vorhandenen Bestandsdokumentation mit dem Ist-Zustand
- Überprüfung freiverlegter Gasleitungen in Gebäuden Außenbereich einschließlich Nachweisführung und Bestandsaufnahme
- Kontrolle der erdverlegten Gasleitungen einschließlich Lokalisierung, Einmessung, Klassifizierung und Skizzierung von Schadstellen nach den oben beschriebenen Richtlinien des DVGW. Auf Wunsch auch mit digitalem Planwerk
- Erstellung von Prüf-, Wartungs- und Inspektionsplänen
- Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitern Ihres Unternehmens in den Punkten DVGW-Regelwerk, Praxis der Rohrnetzkontrolle und Gerätetechnik
- Messung der ordnungsgemäßen Odorierung
Als zusätzlichen Service bietet Schütz Messtechnik für Industrie- und Gewerbekunden die Überprüfung der Rohrleitungen für brennbare und nichtbrennbare technische Gase an. Dazu zählen unter anderem Dichtheitsprüfungen für Wasserstoff, Acetylen, Formiergas, Stickstoff, Argon, Propan oder Druckluft.