Dichtigkeitskontrolle an Gasbetriebenen KFZ

KFZ Dichtigkeitskontrolle Die Gasanlage von gasbetriebenen Kraftfahrzeugen, muss in regelmäßigen Intervallen überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der GWP, welche auf die einmalige Gassystemeinbauprüfung (GSP) folgt. Im Regelfall findet die GWP zeitgleich mit der Hauptuntersuchung statt. Die Gaswiederholungsprüfung kann jedoch auch unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, darf jedoch bei der nächsten Hauptuntersuchung nicht älter als 12 Monate sein.

Die Gasanlage eines Fahrzeuges kann jederzeit geprüft werden. Dies ist insbesondere nach Reparaturarbeiten an der Gasanlage, nach einem Unfall oder nach Feuereinwirkung am Fahrzeug erforderlich. Hier müssen alle eingetragenen Gasanlagen überprüft werden. Diese Prüfpflicht betrifft überdies auch Gasanlagen in Fahrzeugen, welche nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind.

Bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges wird eine zuvor ausgeführte Gasanlagenprüfung anerkannt, wenn sie maximal 12 Monate zurückliegt. In den meisten Fällen werden jedoch die Hauptuntersuchung und die Prüfung der Gasanlage zusammen durchgeführt.

GWP Prüfpunkte

  • Identifikationsprüfung von Gasanlage und Fahrzeug
  • Zustandsprüfung der Gasanlage
  • Dichtheitsprüfung der Gasanlage
  • Befestigungsprüfung und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus der einzelnen Komponenten

Außerordentliche Gaswiederholungsprüfung

Die außerordentliche GWP wird nach der Wartung oder Reparatur der Gasanlage sowie nach einem Unfallschaden am gasbetriebenen Fahrzeug in hierfür zertifizierten Werkstätten durchgeführt.

Kurzfassung

Für Kfz-Werkstätten sind hierbei die Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und die wiederkehrenden (GWP) und sonstigen Gasanlagenprüfungen (GAP) entscheidend. GWP und GAP sind dabei im Ablauf identisch. Diese Prüfungen können neben den Prüfgesellschaften auch von Werkstätten durchgeführt werden, sofern die verantwortlichen Personen und Fachkräfte eine mindestens eintägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Wann muss eine Gasanlagenprüfung durchgeführt werden? Wenn eine HU ansteht. Die Gasanlagenprüfung kann jedoch bis 12 Monate vor der HU stattfinden. Nach einer Reparatur der Gasanlage, nach einem Brand oder Unfall, wenn die Gasanlage Schäden oder Beeinträchtigungen davongetragen hat.


Für diese Prüfungen können Sie folgende Gaspürgeräte und Gasmessgeräte von Schütz Messtechnik einsetzen:

GP 2000 GPD 3000
GPL 3000 Gasmessgeraet GM 5
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