Prüfen von Gasspürgeräten - Gaskonzentrationsmessgeräten

Device-Calibration In dem vom DVGW erstellten Regelwerk G 465-4 Anhang C, ist geregelt in welchen Abständen und unter welchen Bedingungen, Gasspürgeräte und Gaskonzentrationsmessgeräte geprüft werden müssen. Beispielsweise der Anzeigetest und die Prüfung der Anzeigegenauigkeit.

Von allen Anwendungen, die ein Gasdetektionsgerät oder ein Gasmessgerät ausführen kann, ist eine Geräterevision eine der wichtigsten. Es wird dringend empfohlen, Ihren Gasdetektor regelmäßig zu testen, um die Kalibrierung auf dem neuesten Stand zu halten und Ihr Gasmessgerät genau zu halten. Die Kalibrierung und Genauigkeit eines Gastestgeräts sorgt für die Genauigkeit der Detektionsergebnisse.

Grundlegend muss eine Funktionskontrolle der Geräte in jedem Fall vor dem Einsatz, in aller Regel durch den Anwender, erfolgen. Damit soll sich der Anwender auch sicher sein, ein funktionierendes Gerät zu erhalten. Außerdem muss hier auch eine große Sicherheit geschaffen werden, da im Einsatzfall z. B. im Bereitschaftsdienst beim bearbeiten eine Gasgeruchsmeldung sichergestellt sein muss, da das eingesetzte Gassspür- und Gasmessgerät auch hierfür geeignet ist.

Prüfintervalle

Ob Sie lieber im Kalibrierlabor oder am Arbeitsplatz der Gastechniker testen möchten, wir bei Schütz Messtechnik empfehlen die folgenden Prüfintervalle je nach Sensortyp.

SensorPrüfintervallPrüfgas
Halbleiter wöchentlich 1,0 Vol.% CH4 in synthetischer Luft
Wärmetönung- Mobile Gaswarnanlage* täglich vor Einstaz 2,2 Vol.% CH4 in synthetischer Luft
Wärmetönung - sonstige Anwendungen wöchentlich 2,2 Vol.% CH4 in synthetischer Luft
Wärmeleitung Alle drei Monate 100 Vol.% CH4
Infrarot Alle drei Monate 5 Vol.% CO2

(*) (z. B. bei Arbeiten an Gasleitungen unter kontrollierter Gasausströmung oder Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in Aufstellungsräumen von GDRM-Anlagen)


Hierzu können folgende Teststationen von Schütz Messtechnik eingesetzt werden. Die entsprechenden Prüfgase können wir Ihnen gerne anbieten.

Prüfstationen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Unter Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen.
OK