Gaswarnanlagen für Biogasanlagen

Biogas Warnanlage Beim Betreiben von Biogasanlagen sind neben der Prozessoptimierung vor allem der Personenschutz und die Anlagensicherheit von entscheidender Bedeutung. Eine frühzeitige Detektion im Ex-Bereich kann Schäden vorbeugen oder bestehende eindämmen.

Da die Hauptgefährdung bei einer Biogasanlage die Explosionsgefahr ist, müssen grundsätzlich die Motorenräume gemäß den Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, mit Gaswarnanlagen überwacht werden. Von den zur Überwachung eingesetzten Systemen selbst, darf keine Zündgefahr ausgehen.

Biogasanlagen erfordern Sicherheitsvorkehrungen, um die Techniker während der Arbeit zu schützen. Das bei der Zersetzung von organischem Material entstehende Gasgemisch kann giftig sein und den Technikern schaden. Durch das Einsetzen von Gaswarnanlagen und die richtige Platzierung der Sensoren auf einer Biogasanlage, werden explosive und toxische Gasgefahren reduziert.

Es ist notwendig, die eingesetzten Systeme regelmäßig auf Funktionalität und Zuverlässigkeit prüfen zu lassen. Hierbei wird unter anderem die Ansprechempfindlichkeit und Ansprechzeit, aber auch das sichere Schalten der Relais überprüft. Dies bedeutet, das Einhalten der Vorgaben (94/EG, EN50054, EN50057 und Sicherheitsregeln für Biogasanlagen) ist durch den Betreiber zu gewährleisten.

Um die Sicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, bietet Schütz Messtechnik ein Gasalarmsystem an, welche in der gesamten Biogasanlage installiert werden kann.

Ablauf

  • Ihr Planer sucht die passende Anlage aus
  • Schütz richtet die Anlage vorab ein
  • Ihr Elektriker installiert nach unseren Vorgaben
  • Die Anlage wird von uns in Betrieb genommen. Sie erhalten ein Protokoll
  • Wir bieten den Service und die vorgeschriebene, jährliche Prüfung

Wartung

Die Geräte müssen regelmäßigen Inspektionen durch geschultes Fachpersonal unterzogen werden. Das Wartungsintervall ist abhängig von den angeschlossenen Messfühlern und ist dem Wartungsaufkleber zu entnehmen.

Auf die Messfühler ist dabei Prüfgas aufzugeben. Die zu verwendende Konzentration sollte den Hauptalarm an den Geräten auslösen. Erforderlichenfalls sind die Messfühler bzw. das Auswertgerät nachzukalibrieren. Durch entsprechende Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Umgebung der Geräte stets sauber, zugänglich und einsehbar ist.

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