Kontrolle von Gasinstallationen und Gasanlagen im Haus
In dem vom DVGW erstellten Regelwerk G 465-1 (Überprüfung von Gasrohrnetzen und Gasanlagen) wird eine regemläßige Kontrolle im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung gefordert. Dieses Regelwerk gilt bis zur sogenannten Hauptabsperreinrichtung (HAE / Gashahn). Nach der Hauptabsperreinrichtung gelten die Anforderungen der TRGI G 600.
Wenn in einer Gasinneninstallation eine Leckrate von weniger als 1 l/h auftritt, gilt die Installation als Gebrauchsfähig. Falls die Leckrate größer ist, müssen Maßnahmen zur Beseitigung dieses Lecks getroffen werden. Falls Sie an offenliegenden Rohrleitungen messen, müssen Sie die Art des Messgerätes bei der Bewertung des Messergebnisses berücksichtigen.
Nur wenn in dem Raum eine homogene Gasverteilung herrscht, zeigen beide Messgerätesysteme den gleichen Messwert.
1. Ansaugende Verfahren
Diese Messgeräte saugen die im Raum befindliche Gaskonzentration ein. Sie müssen sich nicht in unmittelbarer Nähe der Leckstelle aufhalten oder messen, um einen, wenn auch geringen Meßwert zu erhalten. Durch das ständige Ansaugen der Raumluft, erhalten Sie schnell einen Messwert.
Wichtig: Diese Messgeräte saugen mehr als 1 l/min an und verdünnen die aus dem Leck ausströmende Gaskonzentration.
Bsp.: Sie haben ein Leck von 1 l/h =0,016 l/min. Wenn Sie die gesamte Gasmenge einsaugen mischen sich noch 0,984 l/min erdgasfreie Umgebungsluft hinzu. Theoretisch erhalten Sie einen Messwert von max.1,6 Vol.%. In aller Regel erhalten Sie einen weitaus geringeren Messwert.
2. Diffusionsmessverfahren
Die ausströmende Gaskonzentration diffundiert langsam in die Messkammer. Sie messen eine höhere Konzentration als mit einem ansaugenden Messgerät. Achten Sie auf die Verteilung des Gases. Unabhängig von der Lage der Leckstelle, strömt das Gas (Erdgas) immer nach oben.
Hierzu können folgende Gasspürgeräte und Gasmessgeräte von Schütz Messtechnik eingesetzt werden.