Schwergasnetz-Kontrolle
Alle Ortsnetze, auch die mit Propan/Butan-Gemischen versorgte Teilnetze, müssen entsprechend dem DVGW Regelwerk (G465 ff) regelmäßig geprüft werden. Die Gasversorgungsunternehmen betreiben Ortsnetze mit Propan/Butan Gemischen in Bereichen, die zum Zeitpunkt der Erstellung noch keine Erdgasanbindung haben bzw. diese nur mit sehr großen Aufwand herzustellen ist.
Entsprechend DVGW Regelwerk müssen erdverlegte Leitungen spätestens 6 Jahre nach Fertigstellung (PE-Netz) im Rahmen der Instandhaltung auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Hierzu kommt im Erdgasnetz die oberirdische Überprüfung zum Einsatz. Dies ist jedoch im Schwergasnetz bisher nicht möglich. Entsprechend G465-1 Absatz 4.2.1 muss bei Schwergasnetzen die Überprüfung durch Prüfung der Bodenluft erfolgen.
Da das Schwergasnetz aufgrund des nicht aufsteigenden Gases nicht mit der oberirdischen Überprüfung kontrolliert werden kann, wurde lange Zeit das gesamte Netz abgebohrt und in den Bohrlöchen die Konzentration gemessen. Gerade in Neubaugebieten ist die Sondenlochmethode nicht vorteilhaft.
Hier bieten wir Ihnen eine Alternative. Mit der Wasserstoff-Zumischung entfällt diese aufwändige Methode. Die erdverlegten Flüssiggasleitungen können überprüft werden, ohne dass eine Vielzahl von Sondenlöchern niedergebracht werden müssen oder gar die ganze Anlage außer Betrieb gehen muss. Ohnehin ist die Prüfung der Bodenluft bei Flüssiggas auf Grund des hohen Dichtverhältnisses zu Luft sehr fragwürdig.
Wie bei der Überprüfung von undichten neuen Gasanlagen mit Formiergas können erdverlegte Flüssiggasleitungen geprüft werden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Flüssiggas ca. 5 Vol% Wasserstoff zugemischt werden. Durch die Einspeisung von Wasserstoff in das Schwergasnetz lässt sich wieder die oberirdische Überprüfung entsprechend G465-1 anwenden. Die Prüfung der Bodenluft wird nur angewandt, wenn bei der oberirdischen Prüfung eine Leckstelle gefunden wird.
Schwergasnetz-Kontrolle mit Wasserstoff H2
Die Überprüfung des Schwergasnetzes erfolgt durch die Messung der Wasserstoffkonzentration an der Oberfläche durch oberirdische Überprüfung mit der Teppichsonde und beispielweise dem Gasspürgerät GM 5 von Schütz Messtechnik. Voraussetzung ist die permanente Einspeisung von Wasserstoff (H2).
Vor Beginn der Inspektionsarbeiten messen wir mit unserem tragbaren Gaschromatographen PGC die Wasserstoffkonzentration am entferntesten Punkt überprüft und ein Protokoll dafür zu erstellen.
Das zeitweise zugemischte Wasserstoff, im genau definierten Mengenverhältnis, stört den Betrieb der Gasverbrauchsanlagen nicht. Das aus einer Leckstelle ausströmende Flüssiggas/Wasserstoff-Gemisch verteilt sich an der Ausströmstelle so, dass der sehr leichte Wasserstoff mit Anteilen an Flüssiggas an die Erdoberfläche kommt und dort sehr gut mit einen wasserstoffempfindlichen Halbleiter oberirdisch erfasst werden kann.
Die Zeitaufwand für die Durchführung der Überprüfung mit dieser Methode ist möglicherweise geringer als in der Vergangenheit. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Durchführung.
Wichtig ist:
- Die Richtige Wahl des Zeitpunktes und der Zeitraumes, um möglichst einen optimalen Spülprozess durch die natürliche Abnahme zu erreichen
- Zu empfehlen ist der Beginn der Beimischung am Abend vor dem ersten Tag der Überprüfung.
Wasserstoff ist dann mit der größten Wahrscheinlichkeit auch bei schwierigen Bodenverhältnisse an der Erdoberfläche nachweisbar - Ein Ausblasen des Gemisches sollte aus verschiedenen Gründen wegfallen oder zumindest minimiert werden
- Eine Messtechnische Kontrolle des Wasserstoffgehaltes
- Eine Messtechnische Kontrolle des Spülprozesses
Schwergasnetz-Kontrolle ohne Wasserstoff H2
Sollte eine Einspeisung von Wasserstoff nicht möglich sein (Leitungen mit Produktionsgasen), ist unser Team von Gasspürern auch in der Lage die Kontrolle des Schwergasnetzes mit der herkömmlichen Bohrlochsonden-Technik auszuführen.
Hierbei werden mittels Schlagkolbensonden oder Bohrhämmern kleine Löcher in den Boden oberhalb der Leitung getrieben und eine mögliche Gaskonzentration im Untergrund, mit der Bohrlochsonde überprüft beispielsweise dem Gasspürgerät GM 3100 von Schütz Messtechnik.
Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände (gemäß G 614)
Die Überprüfung der Gas-Leitungen erfolgt generell ohne Unterbrechung des Betriebs. Überprüfungszyklen entsprechend Leckstellenanzahl, siehe G 614-2
- Dichtheit der lösbaren, nicht lösbaren Verbindungen
- Zustand der Befestigungen, Korrosionsschutzes, farbliche Kennzeichnung
- Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit von Armaturen und sonstigen Rohrleitungsteilen
- Kontrolle der Wand und Deckendurchführung
- Kontrolle der gasdichten Verwahrung von Rohrendverschlüssen
- Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit
- Instandhaltung gewerblicher und industrieller Erdgasanlagen
- Überprüfungszeitraum entsprechen TRGI
- Die TRGI (G 600) gilt für Gasinstallationen in Gebäuden mit Betriebsdrücken bis 1 bar mit häuslicher oder vergleichbarer Nutzung
- Jährliche Sichtkontrolle, besonders auf Gasgeruch achten
- Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre